Die Exhumierung bringt die Gebeine des Verstorbenen wieder ans Licht. Sie kann nicht eher als 10 Jahre nach der Beerdigung durchgeführt werden. Diese Zeit ist nötig für die Mineralisierung des Körpers.
Die Ausgrabung des Körpers darf erst nach einer sachgerechten Vorbereitung der Grabstätte und nur nach einer sorgfältigen Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen des Gesundheits- und Hygieneschutzes durchgeführt werden.
Der Bereich wird eingezäunt, sodass nur die Ausgrabungsfachleute Zugang erhalten. Grabstein und Grabmonumente werden entfernt, während die Keramikfotos und die verschiedenen Grabbeigaben an die Familie zurückgegeben werden.
Erst wenn der betroffene Bereich völlig frei und sauber ist, können die Ausgrabungen und die Exhumierung des Körpers beginnen und der Zustand beurteilt werden.